Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG (verneint), Luftreinhalteplan für die Stadt, München, Begriff der Umweltinformation nach dem BayUIG, Eingrenzung des Merkmals „alle Daten über“ in Art. 2 Abs. 2 BayUIG, Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen, Schutz interner Mitteilungen, Überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe, Darlegungslast, Kein Überwachungs- und Ausforschungsanspruch auf der Grundlage des BayUIG