Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als „offensichtlich verkehrsgünstigere“ Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Pauschalierung dient der Vereinfachung
Krankenversicherung – Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel – Zielrichtungen des Behinderungsausgleichs – Grundbedürfnis auf Erschließung eines körperlichen Freiraums – Bestimmung des Nahbereichs – Nichtanwendung der Maßstäbe zur rentenversicherungsrechtlichen Wegefähigkeit und zum Nachteilsausgleich „G“