Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH sind nicht maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses
Haftungsvergütung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Komplementärs an seine KG – Einheitlichkeit der Leistung – Fehlender Finanzcharakter