Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen – Zeitliche Zumutbarkeit der Glaubhaftmachung – Übersehene Fortbildungsveranstaltung als erheblicher Grund
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA – Bekanntgabe eines Verwaltungsakts – Frist zur Abfassung und Übergabe des Urteils
Zuzahlung bei Verschmelzung – Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei besonderen Umständen des Einzelfalles – Widerspruch einer FG-Entscheidung zu BMF-Schreiben – Fehlende höchstrichterliche Rechtsprechung
Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhafter Zusammenveranlagung – Berücksichtigung von Verfahrensfehlern im Revisionsverfahren – Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht
Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; BGB-Anspruchsgrundlagen in Ergänzung des Landesrechts; Prozesszinsen im öffentlichen Recht
(Dieser BFH-Beschluss ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen und deshalb mit BFH-Beschluss vom 24.11.2010 IV B 136/08 ersatzlos aufgehoben worden; er ist wirkungslos)