Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag – Vermeintliche „Klarstellung“ des Gesetzgebers kann konstitutive Gesetzesänderung sein – Kein Verlangen von gesetzlich nicht normierten Voraussetzungen zur Durchführung des automatisierten Verfahrens
(Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen – § 160 AO ist keine Schätzungsnorm)