Prozessvoraussetzung der obligatorischen Streitschlichtung in Baden-Württemberg: Schlichtungsversuch nach Verweisung einer Sache wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit vom Landgericht an das Amtsgericht
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über die Höhe der Beschwer; Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungs- und Begründungsfrist bei nachträglicher Streitwerterhöhung durch das Berufungsgericht