Verwaltungsrecht

Bundes- und landesrechtliche Normen zum Vergabeverfahren für Studienplätze im Studiengang Humanmedizin partiell mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG (Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Studienangeboten und gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium) unvereinbar – § 8a HSchulZulG BE partiell nichtig – Anordnung der Fortgeltung der für unvereinbar erklärten bundes- und landesgesetzlichen Normen sowie Frist für Neuregelung bis 31.12.2019

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Verwaltungsrecht

Vorläufige Zulassung zum Studium – Erschöpfung der Aufnahmekapazität

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Verwaltungsrecht

Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Klinik) an einer Universität

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Verwaltungsrecht

(Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin – Erschöpfung der Aufnahmekapazität

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Verwaltungsrecht

Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung

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