Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung der Verweigerung einer Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 96 BaySvVollzG (juris: SichVVollzG BY) iVm Art 204 Abs 1 BayStVollzG (juris: StVollzG BY) als rechtsmittelfähige “Maßnahme” iSd § 109 Abs 1 StVollzG – hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verneinung der Voraussetzungen des § 109 StVollzG naheliegend – Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Begründung unzulässig
Nachverfahren der Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Beweiswürdigung zur Gefährlichkeitsprognose; Vollstreckungsaussetzung bei nicht ausreichendem Behandlungs- und Betreuungsangebot im Strafvollzug
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in angemessener Zeit – hier: Dauer eines strafvollzugsrechtlichen Eilverfahrens von 10 Monaten genügt Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG nicht
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine irreversible, sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug