Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Strafvollzug (Abbruch der substitutionsgestützten Behandlung eines Strafgefangenen)
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresse bzgl der Verlegung eines Strafgefangenen nach dessen Haftentlassung – Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung – unzureichende Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes durch fehlerhafte Auslegung des Rechtsschutzantrags gem § 114 Abs 2 S 1 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug wegen noch nicht abgeurteilter Straftat – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichen Eilrechtsbehelfen (hier: § 114 Abs 2 S 2 StVollzG)
Nichtannahmebeschluss: Verlängerung einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika für eine Dauer von zwei Jahren ist unverhältnismäßig und entbehrt gesetzlicher Grundlage (§ 29 Abs 5 S 6 MVollzG TH iVm § 312 S 2, § 329 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 FamFG) – schwerwiegender Eingriff in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung, Rechtswegerschöpfung und Beschwerdebefugnis
Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit des im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen; Bemessung des zu belassenden Selbstbehalts; Anwendbarkeit der Pfändungsschutzvorschriften auf das Eigengeld
Nichtannahmebeschluss: Gemeinsame Ausführung mehrerer Strafgefangener zu einem Facharzttermin verletzt Betroffenen nicht in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Zur Zulässigkeit isolierter Feststellungsanträge in Verfahren gem §§ 109ff StVollzG – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG – jedoch bei Zurückverweisung keine günstigeres Ergebnis zu erwarten, da erstinstanzliche Entscheidung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen