Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren – hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie) – allerdings mangelndes Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Grundrechtsverstoß
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren – hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie) – allerdings mangelndes Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Grundrechtsverstoß
Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Rahmen der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle der Betreuung gem § 119a StVollzG