Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei einfacher Wehrdienstentziehung oder Desertation von der syrischen Armee und Flucht ins Ausland
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Aufstockerklage, Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), (Vor-)Verfolgung nicht glaubhaft
Asylrecht (Syrien), Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache verneint, Folgeantrag, Militärdienstentzug, Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, Grundsatzfrage nicht entscheidungserheblich und überdies nicht Klärungsbedürftig
Asylrecht (Syrien), Keine politische Verfolgung allein wegen der (illegalen) Ausreise, des Asylantrags und des damit verbundenen Aufenthalts in Deutschland, Keine Reflexverfolgung von Angehörigen von Militärdienstentziehern, Keine Gruppenverfolgung „alleinstehender Frauen und Mädchen“, Keine asylrelevante Verfolgung einer (jungen) (alleinstehenden) Frau in Anknüpfung an ihr Geschlecht, Keine Rückkehrgefährdung allein wegen der Herkunft aus einem (vermeintlich) regierungsfeindlichen Gebiet (hier: Hama)