Erpresserischer Menschenraub: Notwendigkeit eines funktionalen Zusammenhangs zwischen Sich-Bemächtigen und Erpressung; mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat
Überzeugungsbildung des Strafgerichts: Überprüfung abgelegten Geständnisses nur durch Abgleich der Aktenlage; unzureichende Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der Tatbeteiligung weiterer Personen