Nichtannahmebeschluss: Vergeblicher Versuch der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bzw Verwendung einer unrichtigen Faxnummer begründen keine unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche eines Rechtsanwalts mit beA bei erkennbaren Problemen beim fristgerechten Fax-Versand – Berufungsbegründung durch Patentanwalt