Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zum Begriff des “unabhängigen Treuhänders” iSd § 203 Abs 2 S 1 VVG keine unzulässige Rechtsfortbildung – Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bereits unzulässig, zudem auch in der Sache ohne Erfolgsaussichten