Nichtannahmebeschluss: Koalitionsrechtliche Organisationsfreiheit befreit Gewerkschaft nicht von allgemeinen arbeitsrechtlichen Anforderungen – Reduzierung der Arbeitszeit der Mitarbeiterin einer Gewerkschaft nach § 8 Abs 4 S 1 TzBfG begründet keine Verletzung der Rechte der Gewerkschaft aus Art 12 Abs 1 GG und Art 9 Abs 3 GG