Krankenversicherung – keine Entziehung von Schutzmechanismen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts – Auslandsbehandlung – Entziehung einer Überprüfung durch Nichtveröffentlichung grundsätzlich verfügbarer Daten über die Methode