Überleitung eines bereits anhängigen Strafverfahrens auf einen anderen Spruchkörper: Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans im laufenden Geschäftsjahr
Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels