Karenzzeitenregelungen für Mitarbeiter von Unternehmen der Energiewirtschaft: Abschluss eines Anstellungsvertrages einer ehemaligen Führungskraft eines in Deutschland tätigen Unabhängigen Transportnetzbetreibers mit einem nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens – Karenzzeiten III