§ 67 Abs 2 S 3 Halbs 1 des brandenburgischen Hochschulgesetzes (juris: HSchulG BB 2014) zur Vergabe des Amtes eines Hochschulkanzlers im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig – Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nicht durch besondere Sacherfordernisse des betroffenen Aufgabenbereichs gerechtfertigt
Möglichkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit gem § 17 Nr, 3, § 18 VwGO verfassungsgemäß – § 18 VwGO jedoch verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine erneute Ernennung ausgeschlossen ist – abweichende Meinung: § 17 Nr 3, § 18 VwGO mit Art 97 GG sowie Art 92 GG unvereinbar
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Richterliche Überzeugungsbildung zur fachlichen Unabhängigkeit eines Schadenanwalts bei einer Versicherung im Rahmen der Zulassung als Syndikusanwalt
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren