Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen vorheriger Tätigkeit als Strafverteidiger des Prozessbevollmächtigten
(Ausschluss des Einwandes der anderweitigen Verfügung iS des § 118 Abs 3 S 3 Halbs 1 SGB 6 bei Kenntnis des Geldinstituts vom Tod des Rentenberechtigten bei Ausführung der Verfügung)