Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch verspätete Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Überschreitung der Jahresfrist des § 67e StGB um drei Monate – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch verspätete Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Überschreitung der Jahresfrist des § 67e StGB um drei Monate – Gegenstandswertfestsetzung