Besonders schwerer Raub: Schreckschusspistole als Waffe; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter Schuldfähigkeit durch Genuss von Alkohol
Hinweis auf die Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts: Verfahrensfehlerhaftes Unterbleiben eines Hinweises auf die mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen bei Entscheidung über Fortdauer von Maßregelvollzug – Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip – hier: 75-jähriger Strafgefangener und Vollzugsdauer von 15 Jahren