Verfahrenswertbemessung, wenn Gegenstand des Verfahrens vom gesetzlichen Unterhaltsrecht völlig losgelöste, allein auf vertraglicher Grundlage basierende Leibrentenansprüche sind
Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs; Berücksichtigung des geleisteten Naturalunterhalts beim Barunterhaltsanspruch; Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den besser verdienenden Elternteil; Anrechnung des Kindergeldes