Klage gegen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (wegen bestehendem Schutzstatus in Griechenland), Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung, da auch bei einem alleinstehenden, gesunden Mann die Gefahr einer gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verstoßenden Behandlung droht., Dieser könnte mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von seinem Willen und seiner persönlichen Entscheidungen in Griechenland in eine Situation extremer materieller Not geraten, wodurch er seine elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnte
Erfolgreiche Anfechtungsklagen, (Alleinige) Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Bescheide nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG,, Lage in Griechenland für anerkannte Schutzberechtigte (hier: Vater, Mutter, 2-jähriges Kind), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei einer Rückkehr nach Griechenland, keine (isoliertes) Aufrechterhalten der Feststellung des Bundesamtes, in der Abschiebungsandrohung nach §§ 35, 38 AsylG, dass in den Herkunftsstaat nicht abgeschoben werden kann
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Unterkunftskosten – Berücksichtigung von Beiträgen des Mieters zu einer Privathaftpflichtversicherung – mietvertragliche Verpflichtung