Können von der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Studierende bereitgestellte Unterkünfte nicht genutzt werden, weil aufgrund der Corona-Pandemie kein Präsenzunterricht stattfindet und auch der „Unterkunftsbetrieb“ ruht, hat der die Studierenden entsendende Dienstherr, der die Kosten der Ausbildung erstatten muss, keinen Anspruch auf Herabsetzung der von ihm zu erstattenden Ausbildungskosten., Es liegt weder ein ausdrücklicher noch konkludenter Verzicht auf die Unterkunft vor, noch können die einschlägigen Vorschriften der Erstattungsverordnung BayFHVR dahingehend ausgelegt werden.
Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Unterkunft und Heizung – angemessene Unterkunftskosten – schlüssiges Konzept des Sozialhilfeträgers – Unwirksamkeit der WAufwV BE – Aufforderung zur Nachbesserung – Abbildung der besonderen Bedarfe älterer Menschen – angemessene Heizkosten – Heizspiegel – pauschale Erhöhung des Grenzwertes aufgrund des Lebensalters
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsprüfung – Vierpersonenhaushalt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein – schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers – Flächenlandkreis – fehlerhafte Vergleichsraumbildung – homogener Lebens- und Wohnbereich – verkehrstechnische Verbundenheit