Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer Wohnungseigentumssache bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Landgericht
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes durch das Bundesverwaltungsgericht, Zuständigkeit unterschiedlicher Verwaltungsgerichte, Antrag auf Familienzusammenführung nach der Dublin III-VO, ein Teil der Kläger in Deutschland, der andere Teil in Griechenland aufhältig