(Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) – Leistungsbegrenzung bei unter Jobsharingbedingungen angestelltem Arzt in einem unterversorgten Gebiet – Bezugnahme auf das gesamte Leistungsvolumen des MVZ – Umsatzbeschränkung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 SGB 5 stellt keine Einschränkung von Beschäftigungsmöglichkeiten dar – Verfassungsmäßigkeit)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage – zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Unterlassen eines Hinweises auf die unklare Ursache für die sichtbaren Symptome eines Mangels