Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen; Unterlassungsanspruch der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg
Haftung des Gläubigers nach Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils: Leistung des Schuldners nach Stellung der Sicherheit durch den Gläubiger – Steroidbeladene Körner
(Sozialhilfe – Belastungsgrenze – keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren – kein „besonderer Anlass“ iS des § 21 Abs 1a Nr 7 BSHG – keine Anwendung des § 27 Abs 2 BSHG bzw § 73 SGB 12 – Verfassungsmäßigkeit – sozialgerichtliches Verfahren – Parteifähigkeit)