Schwere Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Brandlegung; Voraussetzungen der Unbrauchbarkeit zu Wohnzwecken; teilweise Zerstörung bei erheblichen Verrußungen
Neues Strafurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht: Bezugnahme auf vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen betreffend den Strafausspruch