(Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei abweichendem Sachverhalt – Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage bei Betriebseröffnung oder wesentlicher Betriebserweiterung nach § 7g EStG a.F.)
(Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen – Beweislast – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO n.F. – Bindung an die Würdigung des FG – Kostenentscheidung nach Verfahrensbeitritt des BMF)