Zum Umfang der Frage- und Informationsrechte des Deutschen Bundestags in Bezug auf Unterstützungseinsätze der Bundespolizei nach Art 35 Abs 2 S 1 GG – Auskunftsrecht nur bzgl solcher Umstände, die nach der im GG angelegten Zuständigkeitsordnungordnung in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen – hier: Organklage zulässig, jedoch nur teilweise begründet
Nichtannahmebeschluss: Verschuldete Fristversäumung (§ 93 Abs 1, 2 BVerfGG) bei Scheitern der Telefax-Übermittlung einer Beschwerdeschrift wegen Fehlkonfiguration des Faxgerätes des Versenders