Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen gerichtlichen Verfahren; Heilung eines wesentlichen Mangels der Disziplinarklageschrift; disziplinare Ahndung gravierend mangelhafter Aktenführung über die Gewährung von Sozialleistungen
Teilnahme eines Richters an der mündlichen Verhandlung des EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen seines Spruchkörpers als Dienstreise; Revisionszulassung
Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung