Beschwerdekammerbeschluss: Gründe der Prozessökonomie können Aufschub der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden mit Blick auf eine spätere Verfahrensverbindung rechtfertigen – Verwerfung mehrerer unzureichend begründeter, mithin unzulässiger Verzögerungsbeschwerden – Ausschluss der Berichterstatterin der zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren von der Mitwirkung an der Beschwerdekammerentscheidung gem § 97c Abs 2 BVerfGG
(Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Altfall – sozialgerichtliches Verfahren – Klagefrist nach Art 23 S 6 ÜberlVfRSchG – materiell-rechtliche Ausschlussfrist – keine Hemmung durch Prozesskostenhilfeverfahren – Gebot der Rechtsschutzgleichheit – unverzügliche Klageerhebung nach PKH-Bewilligung – keine Benachteiligung und keine Bevorzugung unbemittelter Kläger)
Schätzung durch das FG – Zulassung der Revision – Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei als Verfahrensmangel gerügter überlanger Dauer des FG-Verfahrens