Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a ZPO ohne vorherigen Hinweis – zudem unzulässige „Überraschungsentscheidung“ durch Verneinung der örtlichen Zuständigkeit in Widerspruch zu vorheriger Bejahung dieser Frage durch das Gericht
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender Darlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus – gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 StPO dar – keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz gem Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Erhebung des Rundfunkbeitrags – Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Beschwerdeerhebung zu demselben Gegenstand
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 15 Jahre) verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer