Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde – keine Kostenerstattung bei auf einfachrechtliche Erwägungen gestützte Abänderung der angegriffenen Gerichtsentscheidung
Nichtannahmebeschluss: Nichtvorlage an den EuGH begründet keinen grundrechtlichen Nachteil, wenn keine Aussicht auf Klärung der unionsrechtlichen Frage im Vorabentscheidungsverfahren (Art 267 Abs 3 AEUV) besteht
Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweiligen Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers zur Strafverfolgung an Rumänien – Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Dauer eines Umgangsverfahrens entfällt infolge verfahrensabschließender fachgerichtlicher Entscheidung – zudem vorliegend kein fortbestehendes Feststellungsinteresse – verfassungsrechtliche Maßstäbe geklärt – keine weiterbestehende Beeinträchtigung des Beschwerdeführers
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden
Nichtannahmebeschluss: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls lässt Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde nicht entfallen – Grundrechtsverletzung jedoch nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage – keine Berücksichtigung von Änderungen bzgl der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Antragstellers – unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe für PKH-Bewilligung einerseits und Hauptsache andererseits – Gegenstandswertfestsetzung
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden