Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 3 S 1 StGB) wegen vor dem 01.06.2013 begangener Taten bei unzureichender Begründungstiefe – Gegenstandswertfestsetzung
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde mit Blick auf vorrangige Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt – Dauer der Pilotverfahren von ca sechs Jahren und vier Monaten mit Blick auf besondere Umstände im Berichterstatterdezernat (hohe Belastung mit umfangreichen und arbeitsaufwendigen steuerrechtlichen Verfahren) im Ergebnis nicht zu beanstanden
Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen unzureichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen
Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung – Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren bzgl Haftbedingungen im ersuchenden Staat
Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar – hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur Strafverfolgung – mangelnde Substantiierung wegen Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – zudem Entkräftung der Gefahr einer Verhängung der Todesstrafe bzw menschenunwürdiger Haftbedingungen durch verbindliche Zusicherungen Weißrusslands
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtem gem § 104 Abs 13 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) – strenger Prüfungsmaßstab bei faktischer Außervollzugsetzung eines Gesetzes – teilweise Unzulässigkeit mangels fristgerechter substantiierter Begründung bzw mangelnder Erschöpfung des Rechtswegs mit Blick auf Rechtsbehelf des § 80 Abs 7 VwGO