Nichtannahmebeschluss: Mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidung, durch die einer materiell nicht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin Leistungen nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 zu gewähren sind – zur Anwendung einer bereits außer Kraft getretenen Gesetzesfassung und der hierzu entwickelten Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Anspruch mangels abweichender Regelung nach der „alten“ Gesetzesfassung richtet
Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen – zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet
Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 13.05.2011, insb im Hinblick auf die Bestimmtheit der Vorschrift (Erstattung “angemessener” Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Fehlen einer Satzung iSd §§ 22a ff SGB 2) – unzureichender Ausschluss der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Norm mit Blick auf gesetzgeberische Weichenstellung durch §§ 22a bis § 22c SGB 2