Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug – hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung grundlos verweigert
Sozialhilfe – Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel – Hilfen zur Gesundheit – entsprechend den Leistungen der GKV – keine Kostenübernahme bei über 20-Jährigen – Eingliederungshilfe – kein behinderungsbedingter Bedarf – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – abweichende Festlegung des Regelsatzes