Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA – insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags gem §§ 109, 115 StVollzG gegen eine Haftverlegung
Recht des Betroffenen, sich auch im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen; fehlerhafte Ablehnung einer Terminsverlegung
Recht des Betroffenen, sich auch im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen; fehlerhafte Ablehnung einer Terminsverlegung