Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren – fortgesetzte Belastung durch einseitig erstrittenen Vollstreckungstitel begründet an sich noch keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache – Begründungsmangel hinsichtlich des Verzichts auf Kindesanhörung durch das Fachgericht