Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer niederländischen Versandapotheke gegen § 78 Abs 1 S 4 AMG (juris: AMG 1976) – Verletzung einer unionsrechtlichen Notifizierungspflicht (hier: gem Art 11 EWGRL 105/89) führt nicht zur Nichtigkeit nationaler Regelungen – ausländische juristische Person kann Eingriff in Berufsfreiheit jedenfalls über Art 2 Abs 1 GG geltend machen – hier: Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung der Verfassungsbeschwerde – zudem wohl keine Verfassungsverletzung