Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in einer Patentnichtigkeitssache: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen des drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; Risiko der Unternehmensausrichtung des Schuldners – Dampfdruckverringerung