(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.03.2011 IX R 56/05 – Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 – Abgrenzung zwischen sog. “echten” Verlusten und sog. “unechten” Verlusten – Absetzungen für Abnutzung)
Insolvenzverfahren eines Ehegatten: Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Anspruch des anderen Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung; Leistung eines Ausgleichs für die Nutzung eines Verlustabzugs an die Masse und Anspruch auf Auszahlung der Steuerersparnis
(Keine Veranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung – Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 – Unvereinbarkeit von § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. mit dem GG)