(Zurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 48a BewG bei Intensivnutzung landwirtschaftlicher Betriebsflächen – Keine einschränkende Auslegung des § 48a BewG)
Gewerblicher Grundstückshandel – Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag – Anwendung der Drei-Objekt-Grenze bei Bebauung von Grundstücken – Überschreitung des Fünf-Jahres-Zeitraums – Veräußerung von weniger als vier Objekten – Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr – Gesamtergebnis des Verfahrens