Gegenstandswertfestsetzung für eA-Verfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache – geringe Bedeutung der Sache bei Nichtdurchführung der Versammlung trotz teilweise erfolgreichen Eilantrags
Allgemeinverfügung, Wesentlichkeitslehre, Erlaubnispflicht, deutlich erhöhte Sieben-Tage-Inzidenz, weitergehende Anordnungen, Erlaubnisvorbehalt, präventive Beschränkung von Versammlungsmodalitäten, Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Aufzügen auf 200 Personen, Ausnahme bei infektionsschutzrechtlicher Vertretbarkeit
Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz, mit der eine Erlaubnispflicht für die Durchführung einer Versammlung in einer bestimmten Art und Weise normiert wird