(Berücksichtigung eines versorgungsausgleichsbedingten Abschlags bei der Ermittlung der Höhe einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – verstorbener Versicherter ohne Rentenbezug – Verfassungsmäßigkeit – kein Antragsrecht nach § 38 Abs 1 S 2 iVm § 37 Abs 1 und Abs 2 VersAusglG für Hinterbliebene)
Beschluss zum Versorgungsausgleich: Hinreichend bestimmte Angabe des Ausgleichswerts als Zahlbetrag bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anteils der betrieblichen Altersversorgung