Markenbeschwerdeverfahren – “Happy Pet/Lucky-Pet” – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist – Angabe der falschen Faxnummer – keine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle – Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich
Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung – Auslegung als Berichtigungsantrag – Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel