Versorgungsausgleich: Diskontierungszinssatz für die Ermittlung des Barwerts der künftigen betrieblichen Altersversorgungsleistung bei beitragsorientierter Leistungszusage im Rahmen einer Direktzusage
´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Altersrentenbezug beider Ehegatten: Berücksichtigungsfähigkeit eines durch vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente verringerten Zugangsfaktors)
(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.03.2016 VI R 38/13)
(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.04.2016 VI R 15/15)
Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der externen Teilung; Teilung eines neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom RSS GmbH parallelverpflichtenden ruhenden Anrechts bei der VAP; Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen; Interessenverfolgung durch die VAP