Krankenversicherung der Rentner – Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit deutscher Altersrente vergleichbar – entsprechende Heranziehung zur Bemessung der Beiträge
(Versorgungsbezüge aufgrund der von einem Beamten zur Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten gezahlten Versorgungszuschläge sind Einkünfte gemäß § 19 EStG)