Ruhen von Beamtenversorgungsbezügen, Hinzutreten von Leistungen für Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung der Bayerischen Landesbank mit Anrechnungsregelung, Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Maßgeblichkeit des Anspruchs, nicht des Zahlbetrags für die Ruhensberechnung